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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 14. August 2009 um 20:32 Uhr |
- Zulassung zur Prüfung
- Die Einladung zur Prüfung erfolgt durch den Dozenten in Anlehnung an die Prüfungsrichtlinien. Grundsätzlich kann zur Prüfung zugelassen werden, wer mindestens die geforderten Unter- richtseinheiten absolviert hat und das Prüfungsprogramm beherrscht. Zur endgültigen Auswahl der Prüflinge kann der Dozent während des Unterrichtes eine Vorauswahl treffen.
- Durchführung der Prüfung
- Zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, daß der Prüfling unter Beachtung seines Alters und seiner physischen und psychischen Konstellation alle Prüfungskomponenten mit dem Maximum seiner Fähigkeiten durchführt. Beachtung finden bei der Bewertung korrektes Ausführen der Komponenten (besonders Hyongs), Krafteinsatz, Schnelligkeit, Beweglichkeit, besonders aber auch Konzentration und Disziplin. Vor allem dem letztgenannten Aspekt sollte genügend Aufmerksamkeit gewidmet werden, repräsentiert er doch eine wesentliche Komponente des ''Do''.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. April 2010 um 01:57 Uhr |